A. Fluggesellschaften in der Europäischen Union müssen Abfindungen zahlen, wenn sie Flüge kurzfristig streichen oder Passagiere nicht befördern, weil die Maschine überbucht ist. Die Verordnung soll vor allem die verbreitete Unsitte bekämpfen, mehr Tickets zu verkaufen als Sitze im Flugzeug vorhanden sind. Darf ein Passagier trotz gültigen Tickets nicht mitfliegen, hat er künftig Anspruch auf eine Abfindung von 250 bis 600 Euro, je nach der Strecke. Diese Beträge muss die Fluggesellschaft auch zahlen, wenn sie einen reservierten Flug streicht. Verspätet sich ein Flug um mehr als fünf Stunden, kann der Fluggast künftig den Preis fürs Ticket zurückverlangen. Die Gesellschaft muss außerdem Hotel- und Taxikosten übernehmen, die ihren Kunden durch überbuchte, verspätete oder gestrichene Flüge entstehen.
B. Deutsche Bahn und Bahnhofsmissionen bieten einen Service für Kinder an, die ohne Begleitung unterwegs sind. Auf den Strecken Köln ‒ Hamburg und Köln ‒ Stuttgart betreuen geschulte Mitarbeiter der Bahnhofsmission die Sechs ‒ bis Zwölfjährigen. Dieser Service kostet 25 Euro zusätzlich. Die Reise muss spätestens sieben Werktage vor Beginn angemeldet werden. Die Begleiter sind während der ganzen Bahnfahrt an der Seite der Kinder und helfen vor allem beim Umsteigen. Die Kinder dürfen allerdings nur freitags und sonntags allein in den Zug steigen. Auf Flugreisen hat die Kinderbetreuung schon Tradition. Allein bei der Lufthansa fliegen im Jahr etwa 55 000 Minderjährige ohne Begleitung mit. Auch hier kostet der Service extra. Der Preis ist abhängig vom Flugziel und der Umsteigehäufigkeit.
C. Bahnkunden, denen der Fahrkartenautomat trotz Bezahlung kein Ticket ausspuckt, dürfen dennoch mitfahren. Zwar muss der Reisende eine Fahrkarte im Zug nachlösen. Nach der Fahrt könne er aber im DB-Reisezentrum den Defekt am Automaten reklamieren und einen Antrag auf Fahrpreiserstattung stellen, verspricht die Bahn. Sie will dann den Antrag prüfen und den doppelt bezahlten Fahrpreis erstatten. In Fällen, in denen der Automat lediglich den Zahlungsbeleg ausdruckt, lassen die meisten Zugbegleiter den Kunden nach Auskunft der Bahn auch ohne Fahrschein und ohne erneute Zahlung mitfahren. Tipp: streikt der Automat, lassen Sie sich eine beliebige Verbindung ausdrucken. Dann kommt das fehlende Ticket meist mit raus.
D. Bahnfahrten über 100 Kilometer Länge kosten ab 1. April 2004 im Durchschnitt 3,8 Prozent mehr. Für Reisende, die kürzere Strecken fahren, ändert sich nichts. Für Entfernungen zwischen 100 und 200 Kilometern meldet die Deutsche Bahn dagegen eine Preissenkung um rund 1,6 Prozent. Neu eingeführt wird ein Höchstpreis für Strecken über 700 Kilometer. Dafür bezahlen die Reisenden maximal 111 Euro (2. Klasse, einfache Fahrt), mit Bahncard 50 sind es 55,50 Euro. Platzreservierungen, die am Schalter veranlasst werden, kosten jetzt 3 Euro (vorher 2,60 Euro). Sie sind kostenlos, wenn der Kunde die Reservierung am Automaten oder online veranlasst.
E. Haustiere, die mit ihren Herrchen oder Frauchen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union gehen, brauchen einen Reisepass. Aus dem geht dann die gültige Tollwutimpfung hervor. Hunde, Katzen und Frettchen müssen außerdem mit einem Mikrochip oder ‒ übergangsweise bis 2011 ‒ durch eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die EU hat festgelegt, wie der Haustierreisepass aussehen soll. Er wird blau sein, den typischen EU-Sternenkranz tragen und die gleichen Maße haben wie der Pass für Herrchen und Frauchen. Diese müssen innen ein Farbfoto ihres Lieblings einkleben. Den Pass gibt es beim Tierarzt. Normen für das Foto im Haustierreisepass gibt es nicht. Das Tier muss aber zu erkennen sein.
F. Deutschland ist mobil ‒ besonders an Wochenenden: Dann sind sehr viele Berufspendler und Studenten unterwegs. Fernbeziehung, Elternbesuch, Städtereise: Sparsame fahren oft bei anderen mit und zahlen dafür einen Teil des Benzins. Es gibt viele Gründe, nach einer Mitfahrgelegenheit zu suchen: Hohe Benzinkosten teure Bahnfahrkarten, kein Auto oder Wohnort in der Provinz. Meistens finden sich Mitfahrer und Fahrgäste heute über Internetportale wie mitfahrzentrale.de und mifaz.de.
G. Urlaub auf dem Hausboot ‒ den können in vielen deutschen Regionen auch Menschen ohne Bootsführerschein machen: durch einen Charterschein. Für das Dokument sind drei Stunden Unterricht nötig. Nach dem Unterricht muss ein Kandidat das Boot fahren können und alle wichtigen Verkehrszeichen kennen. Dann darf er für die Dauer des Urlaubs über ungefährliche Flüsse und Seen in der Zone fahren, die im Charterschein stehen.